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Diese Plattform dient der Information und Abklärung zur Bewilligungsfähigkeit von Kältemittelanlagen. Hier können Sie sich umfassend über den Inhalt der eidg. Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (vor 1.8.2005 Stoffverordnung) informieren. Ebenso ist es möglich, mittels dieser Internetplattform die Parameter der gewünschten Kältemittelanlage zu erfassen und Sie können sich - bei Einhaltung aller Kriterien der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung - eine Bewilligung elektronisch ausgeben lassen.
 
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Kantone an dieser Plattform beteiligt sind. Die Ausgabe von Bewilligungen ist nur für die hier aufgelisteten Kantone beziehungsweise für das Fürstentum Liechtenstein möglich (ausschlaggebend ist der Aufstellungsort der Kältemittelanlage). Mittels Klick auf den jeweiligen Kanton erhalten Sie nähere Informationen:
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